Unsere Hygiene- & Sicherheitsregeln
Liebe Eltern,
zur Erhaltung der Gesundheit Ihrer Kinder und im Sinne eines lösungsorientierten und effizienten Ablaufs bitten wir Sie in unseren Ordinationen
folgende Regeln einzuhalten:
- Unser Hauseingang wird jeweils mit Ordinationsbeginn um 09.00 Uhr geöffnet.
- Das Warten im Bereich vor der Ordination, insbesondere am Gang, ist nicht erlaubt.
- Derzeit bitten wir Sie ausschließlich ausschließlich mit FFP2-Masken und einer Begleitperson pro Kind in die Ordination zu kommen. Neugeborene dürfen
mit zwei Begleitpersonen, die jeweils eine FFP2-Maske tragen, zu den Untersuchungen kommen.
- Gleich nach Betreten der Ordination müssen bitte gründlich die Hände gewaschen werden.
- In der gesamten Ordination herrscht FFP2-Maskenpflicht, für
Kinder ab 14 Jahren und Erwachsene. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren tragen bitte einen
Mund-Nasen-Schutz.
- An der Rezeption sind 2 Meter Abstand zum nächsten Wartenden zu halten.
- Die vorgegebene Trennung der Ordinationen ist strikt einzuhalten:
In der Ordination Thaliastraße 102-104 werden gesunde Kinder untersucht,
in der Ordination Thaliastraße 105 werden kranke Kinder behandelt.
- Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte um Termin-Storno bis spätestens 24 Stunden vorher. Andernfalls verrechnen wir aus organisatorischen Gründen für
versäumte und nicht eingehaltene Termine eine Aufwandsentschädigung von
40 €.
- Sollten Sie beim Besuch unserer Ordinationen Ihre e-Card nicht bei sich haben, oder wenn es keinen gültigen Versicherungsschutz bzw. -anspruch gibt, sind 100€ in Bar als Kaution zu
hinterlegen.
- Das Aufrufen der Patienten erfolgt nach medizinischer Dringlichkeit.
- Die Abstellplätze für Kinderwägen sind in unseren Ordinationen beschränkt vorhanden. Das Abstellen der Kinderwägen ist aus feuerpolizeilichen Gründen nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen
gestattet. Wir empfehlen, auch im Sinne der Eltern-Kind-Bindung, mit Tragehilfen zu uns zu kommen.
Herzlichen Dank!
Gut zu wissen!
Wir impfen Eltern und Kinder, die in Österreich gemeldet und versichert sind, kostenfrei gegen Masern,
Mumps und Röteln. Wir erleben täglich wie wichtig ein gesundes Umfeld für die Gesundheit von Kindern ist.
Kontaktieren Sie uns gerne für einen Termin dazu. Unsere Ärzte beraten Sie gerne.
Auskunft zu Befunden, Krankengeschichten und anstehende Untersuchungen und Impfungen finden
ausschließlich im persönlichen Arztgespräch vor Ort in der Ordination statt und werden keinesfalls telefonisch besprochen.
Unsere Ordination Gesund wachsen hat Verträge mit allen Kassen
Wir können somit Versicherten aller Kassen die Leistungen der Krankenkasse durch Vorlage der E-Card direkt anbieten, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie anfallen. Bitte beachten Sie, dass die
Krankenkassen nicht alle Leistungen bezahlen. Einige Impfungen und Bestätigungen sind nicht im Vertrag enthalten. Auch ausgewählte Medikamente werden nicht bezahlt, und für gewisse Heilmittel ist das
Einholen einer chefärztlichen Bewilligung Voraussetzung. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Vorgehensweise.
Haben Sie Ihre E-Card vergessen?
Sollten Sie Ihre E-Card beim Besuch unserer Ordination nicht bei sich haben, ist ein Einsatz von 100 Euro zu leisten. Diesen Betrag bekommen Sie bei Vorlage der E-Card im selben, betreffenden
Abrechnungsquartal zurückerstattet. Bringen Sie die E-Card nicht im selben Quartal nach, werden der Betrag einbehalten sowie Leistungen gesondert verrechnet. Versicherungsnehmer der SVA, BVA und KFA
haben die E-Card im laufenden Monat nachzureichen.
Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherung
Wahlweise ist es selbstverständlich auch möglich, unser Angebot privat bzw. mit Zusatzversicherung gegen Barzahlung zu nutzen. Sie können unsere Leistungen in bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.
Es besteht Anspruch auf Rückvergütung seitens einer bestehenden privaten Zusatzversicherung, alllerdings nicht seitens der Gebietskrankenkasse.
Dadurch sind Sie von den jeweiligen Limitierungen bzw. Kontrollen der Kassen ausgenommen.
Terminversäumnis und Terminabsage
Ein vereinbarter Termin muss spätestens 24 Stunden davor abgesagt werden. Andernfalls verrechnen wir aus organisatorischen Gründen für versäumte und
nicht eingehaltene Termine eine Aufwandsentschädigung von 40 €.