Corona-Schutzimpfung in der Ordination für gesunde Kinder

Für unsere Patienten, (Kinder ab 6 Monaten Off-Label) und ihre erwachsenen Angehörigen bieten wir die Möglichkeit einer Corona-Impfung (Biontech-Pfizer) bei uns in der Ordination für gesunde Kinder.
 
Die Impfung gegen Corona ist derzeit kostenfrei. Bitte bringen Sie dazu den von Ihnen vollständig ausgefüllten Aufklärungsbogen zum Impftermin mit in unsere Ordination.
 
Termine für eine Corona-Impfung bitte per Online-Coronaimpfungs-Terminvergabe hier.
 
 
 
Den Aufklärungsbogen können Sie hier downloaden und auch hier:
Informationen zum Thema Impfen und Corona-Schutzimpung finden Sie hier:
https://impfservice.wien - Das Impfservice der Stadt Wien
 
Für weitere Fragen und Details sind wir gerne für Sie da.
 
Fakten-Check zur Corona-Impfung
 
1.  Darf ich trotz Blutverdünnung (Antikoagulation) impfen gehen?
Ja! Eine Blutverdünnung ist keine Kontraindikation für die Impfung.
Der Druck auf die Einstichstelle muss in diesem Fall für mind. 5 Minuten ausgeübt werden, da sonst eine Blutung oder ein Hämatom (blauer Fleck) entstehen können.

2.  Ich war bereits COVID-positiv, soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Ja, auch wenn Sie bereits eine Infektion durchgemacht haben, sollten Sie sich impfen lassen.
In diesem Fall ist damit zu rechnen, dass es zu einer Auffrischung der vorbestehenden Immunität und damit zu einer Schutzverlängerung kommt.

3. Wer haftet für Spätfolgen nach der Impfung?
Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz.
Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind.
Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.
Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice.
Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör.
Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. 
Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich.
Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist.
Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft.
Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.
(Quelle: 01.01.2021, https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Haeufig-gestellte-Fragen.html)

4.  Gibt es Möglichkeiten (z.B. Einnahme Mexalen oder Nurofen vor der Impfung), um die Nebenwirkungen nach der Impfung zu vermindern?
Aufgrund fehlender Daten kann hier keine Empfehlung für eine routinemäßige medikamentöse Nebenwirkungsprophylaxe gegeben werden.

5.  Darf ich nach der Impfung ein Medikament gegen die Nebenwirkungen einnehmen?
Ja, das ist möglich, z.B. Arzneimittel, die Paracetamol enthalten.

6. Stimmt es, dass Menschen, die eine Maserninfektion hatten, kein COVID (bzw. eine milde Form) bekommen? Wenn ja, wird vor der COVID-19-Impfung eine Masern-AK-Bestimmung gemacht?
Nach derzeitigem Wissensstand schützen durchgemachte andere Infektionen nicht sicher vor einer COVID-19-Infektion. Es ist eine Hypothese, wissenschaftlichen Konsens darüber gibt es noch nicht. 

7.  Kann die Impfung auch subkutan injiziert werden?
Nein! Die Impfung muss intramuskulär (d.h. in den Muskel) injiziert werden.

8.  Wann erhalte ich die zweite Teilimpfung?
Die zweite Teilimpfung wird 21 Tage, also 3 Wochen nach der ersten Impfung verabreicht.
Sie erhalten bei der ersten Impfung den Folgetermin.

Was passiert, wenn ich meinen Termin für die zweite Teilimpfung nicht einhalten kann?
Es besteht kein Grund zur Sorge, solange die erste Teilimpfung nicht viele Wochen zurückliegt.
Holen Sie diese zweite Teilimpfung so rasch als möglich nach, mit nur einer Impfung sind Sie unzureichend geschützt.

Bin ich nach der Impfung geschützt?
Die Impfung veranlasst unser Immunsystem, Abwehrstoffe gegen das Coronavirus zu entwickeln.
Mindestens 9 von 10 Geimpften sind nachweislich nach ihrer Impfung vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt.
D.h. die Impfung hilft, um entweder nach einer Infektion gar nicht oder nur leicht zu erkranken.
Die volle Wirkung ist 10 Tage nach der zweiten.

9.  Schwangerschaft/Gravidität
  • RNA Impfstoffe sind inaktive Impfstoffe, alle Tierversuche verliefen unauffällig.
  • Ein Schwangerschaftstest vor der Impfung ist nicht empfohlen.
  • Wenn es sich vermeiden lässt, sollten sie nicht in der Zeitspanne zwischen den beiden Impfungen schwanger werden - der Eintritt einer Schwangerschaft in dieser Phase ist aber keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Fruchtbarkeit/Fertilität
  • Es gibt keinen Hinweis, dass die Covid-Erkrankung oder Impfung zu Unfruchtbarkeit führt.

Stillzeit
  • Es kann in der Stillzeit ohne Einschränkungen geimpft werden.

10. Soll ich mich trotz Autoimmunerkrankung impfen lassen?
Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen zu folgenden Erkrankungen vor: 
  • HIV (unter Therapie und mit CD4>500)
  • stabilen Autoimmunerkrankungen
  • Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich Chemotherapie)
  • Diabetes mellitus
  • kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen

In all diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit verzeichnet. Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch keine Daten.
 

 

Quelle: ÖGK

Gesund wachsen

Fachärzte für Kinder-

& Jugendheilkunde

Dr. Daniela Kasparek

Dr. Michael Sprung-Markes

 

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1160 Wien

 

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